Infos für Betreiber

Das KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17.03.2026 in Kraft getreten.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen und die Abwehrfähigkeit und Resilienz gestärkt.

Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden erstmalig
folgende Sektoren zusammengefasst:

Energie
Transport und Verkehr
Finanz- und Versicherungswesen
Gesundheit
Trinkwasser
Abwasser
Siedlungsabfallentsorgung
Informationstechnik und Telekommunikation
Ernährung
Weltraum
Öffentliche Verwaltung

Identifizierung kritischer Anlagen
Als Betreiber kritischer Infrastruktur zählen Unternehmen und Einrichtungen, die essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sind und mehr als 500.000 Personen versorgen. Die Registrierung für bereits bestehende Betreiber ist frühestens ab dem 17.07.2026 möglich und muss bis spätestens 17.10.2026 erfolgt sein. Eine erste Risikoanalyse muss spätestens 9 Monate nach der Registrierung erfolgen und die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen muss erstmals 10 Monate nach der Registrierung abgeschlossen sein.

Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kritis-dachgesetz-2383682
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/kritis-dach/kritis-dach.html
Kritische Infrastrukturen – BBK
KRITIS – VfS – Verband für Sicherheitstechnik e.V